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Finanzlexikon: mark-der-ddr

mark-der-ddr

Die Mark der Deutschen Demokratischen Republik oder kurz Mark der DDR (M) war ab dem 14. September 1974 gesetzliches Zahlungsmittel in der DDR. Die neuen Banknoten und Münzen lösten die bis dahin seit dem 12. Dezember 1967 im Umlauf befindliche Mark der Deutschen Notenbank (MDN) ab. Umgangssprachlich wurde die Mark der DDR einfach als Mark bezeichnet. 1 Mark war unterteilt in 100 Pfennige (Pf.).

Mit der Währungsunion am 1. Juli 1990 wurde die Mark der DDR (M) von der Deutschen Mark (DM) als gesetzliches Zahlungsmittel in der DDR abgelöst.

Die Mark der DDR war eine Binnenwährung, das heißt im Außenhandel und internationalen Reiseverkehr nicht konvertierbar. Im internationalen Zahlungsverkehr wurde mit Valuta-Verrechnungseinheiten bzw. der Valuta-Mark gerechnet. Ausländisches Geld (Sorten) war im DDR-Einzelhandel als Zahlungsmittel in der Regel nicht zugelassen. Ausgenommen waren die Intershops, in denen man nur mit harten Währungen (Devisen) oder den so genannten Forumschecks bezahlen konnte.

Die Kaufkraft der Mark der DDR läßt sich nur sehr eingeschränkt mit der der Deutschen Mark vergleichen: Für viele – in der DDR subventionierte oder preiskontrollierte Güter des täglichen Grundbedarfs wie Grundnahrungsmittel, Wohnungen oder Bus und Bahn, aber auch Bücher, hatte sie eine deutlich höhere Kaufkraft als die Deutsche Mark. Für Konsumgüter wie Fernseher oder Autos war ihre Kaufkraft dagegen deutlich geringer. Auf dem freien Markt wurde die Mark der DDR lange Zeit für etwa 0,2 Deutsche Mark gehandelt; auch dies taugt aber nur sehr bedingt zur Einschätzung der Kaufkraft. Intern wurde mithilfe sogenannter Richtungskoeffizienten eine Deutsche Mark 4,40 M gleichgesetzt, was zB bedeutete, daß Exportbetrieben für eine DM Exporterlös M 4,40 gutgeschrieben wurden. "Offizieller" Kurs war jedoch stets 1 : 1 - allerdings war eine Konversion von M in DM nur sehr begrenzt möglich (zB für genehmigte Westreisen von DDR-Bürgern ein bestimmter Betrag pro Reisetag).

Im Zuge der Währungsunion wurden die bestehenden Preise und Löhne 1 : 1; Sparguthaben bis zum bestimmten Höchstbeträgen 1 : 2, ansonsten 1 : 3 umgetauscht. Da sich die Kosten der Betriebe somit 1 : 1 von M in DM wandelten, war der Großteil der DDR-Betriebe nicht mehr konkurrenzfähig.

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